Inhalt
Anerkannte Fortbildungsveranstaltung der Ärztekammer Schleswig‐Holstein und gemäß BFQG
Der Gesamtkurs vermittelt umfassende palliativmedizinische Kompetenz, die nach der Weiterbildungsordnung gefordert wird. Die vorgeschriebenen Kursinhalte der Bundesärztekammer, der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sind die Basis des Kurses.
Neben dieser Grundkonzeption werden weitergehende Fragestellungen und Sichtweisen präsentiert. Ergänzend freuen wir uns auf das Wissen und die Erfahrung der Kursteilnehmerin / des Kursteilnehmers. Das interaktive Lernkonzept unseres Kurses führt hierdurch zu einem multiprofessionellen Austausch an Informationen, die für die weitere ärztliche Tätigkeit als Palliativmediziner und für die Prüfung vor der Ärztekammer von hohem Nutzen sein werden.
In diesem Kurs soll die Kompetenz der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowohl durch Wissensvermittlung, als auch durch die Weiterentwicklung ihrer Einstellung und Haltung gefördert werden.
Palliativmedizin im ambulanten und stationären Bereich zu etablieren – dies ist ein wesentliches Ziel der gesellschaftspolitischen Ansprüche an die heutige Medizin.
In Analogie zu den ambulanten und stationären Versorgungsformen ist es notwendig, eine praxisorientierte Weiterbildung in Palliativmedizin anzubieten.
Es werden die Möglichkeiten zur Verbesserung der Lebensqualität von sterbenden Menschen vermittelt.
Themenschwerpunkte sind dabei u.a.:
- Schmerztherapie
- Gastrointestinale Symptomkontrolle
- Pulmologische Symptomkontrolle
- Psychische Symptomkontrolle
- Neurologische Symptomkontrolle
- urogenitale Symptomkontrolle
- Wundbehandlung
- Gesprächsführung
- Patientenautonomie
- juristische Fragestellungen
- Teamarbeit verwirklichen
Neben den multiprofessionellen ärztlichen Disziplinen stellen sich nichtärztliche Disziplinen und deren Schwerpunktthemen vor. Anhand von zahlreichen Fallbeispielen werden die Themenschwerpunkte vertieft und verfestigt.
Neben den Kursinhalten legen wir besonderen Wert auf die Sensibilisierung für die besondere Haltung, die palliativmedizinisches Handeln trägt. Ihr Bewusstsein soll für die über rein medizinische Fragestellungen hinausgehenden psychosozialen und spirituellen Aspekte der Patientenversorgung geschärft werden.
Voraussetzungen für den Palliativkurs:
- Approbation als Ärztin / Arzt mit fortgeschrittener Berufserfahrung
- Tätigkeit in einem Fachgebiet mit Patientenbezug
- Teilnehmer, die sich für den Gesamtkurs entscheiden, werden bevorzugt
Voraussetzungen für die Prüfung Palliativmedizin vor der Ärztekammer Schleswig-Holstein sind:
- Facharztanerkennung
- 40 Stunden Grundkurs Palliativmedizin
- 3 Fallseminare mit jeweils 40 Stunden Fallseminare, die jeweils mindestens 2 Monate Abstand von einander haben müssen (Fallseminar 1 und 2 sind austauschbar, Fallseminar 3 muss am Ende stehen)
- alternativ zu den Fallseminaren ist nach Absolvierung der jeweiligen Facharztzeiten ein Jahr praktische Tätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Palliativmedizin möglich
Anmerkung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zuständigkeitsbereiches der Ärztekammer Schleswig-Holstein:
"Das neben der 40 Stunden Kurs-Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erforderliche eine Jahr Weiterbildung ist auch weiterhin ersetzbar durch Fallseminare von drei mal 40 Stunden. Die Kammerversammlung hatte in ihrer März-Sitzung beschlossen, dass die zurzeit in der Weiterbildungsordnung bestehende diesbezügliche Frist vom 31.12.2012 aufgehoben wird. Die Weiterbildungszeit kann jedoch nur komplett und nicht anteilig durch die Fallseminare ersetzt werden." (Quelle: Artikel SHÄB Juni 2012)
- Förderungsart
- Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht