Inhalt
Die gewerbliche Nutzung der Hubarbeitsbühne verlangt vom Bediener den Nachweis der Fachkunde.
Durch den im März 2014 veröffentlichten BG-Grundsatz 308-008 sind die Mindestanforderungen, die der Unternehmer für die Unterweisung seiner Mitarbeiter im Umgang mit Hubarbeitsbühnen umsetzen sollte, genau definiert. In Schadensfällen wírd sich die Rechtsprechung künftig auf diese Unterweisungsinhalte berufen, und aufgrund der Dokumentation der Unterweisung und der jährlichen Pflicht-Auffrischung der Schulungsinhalte über die Berechtigung des Bedieners zum Bedienen der Arbeitsbühne entscheiden.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Unfallgeschehen
- Aufbau und Funktion verschiedener Bauarten
- Betrieb allgemein
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine
- Arbeiten mit der Maschine
- arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
- Standsicherer Aufbau
- Steuerungsfunktionen
- Notablass
- Abschlussprüfung
Abschluss: Befähigungsnachweis zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen gemäß DGUV-Grundsatz 308 - 008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" (vorherige BGG 966)
Unterkunft: Doppelzimmer mit DU/WC und Vollverpflegung oder Mittagessen bei täglicher An- und Abreise möglich
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Mit Unterkunft (Kursmerkmal)
Baugerätebediener/in [privatrechtlich]
Befähigte Person