Inhalt
Die "Sachkunde im Pflanzenschutz" ist laut Gesetz Pflicht für alle, die Pflanzenschutzmittel im Einzelhandel verkaufen. Dieses kann entweder durch eine bestandene Sachkundeprüfung oder durch eine abgeschlossene gärtnerische, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Ausbildung nachgewiesen werden. An 3 Tagen werden Sie in diesem Vorbereitungskursus auf die Prüfung vorbereitet. In Verbindung mit dieser Prüfung kann gleichzeitig der oft zusätzlich benötigte Sachkundenachweis nach Chemikalienrecht (Teilbereich Pflanzenschutz) erbracht werden.
Inhalte:
- Integrierter Pflanzenschutz
- Schadursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
- Indirekte und direkte Pflanzenschutzmaßnahmen
- Eigenschaften von Pflanzenschutzmaßnahmen
- Verfahren der Ausbringung und Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Lagerung, Transport
- Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden, Sofortmaßnahmen bei Unfällen
- Entsorgung von Restmengen und Behältern
- Verhüten schädlicher Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen
- Pflanzenschutzrecht
- Chemikalienrecht
Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Sachkundenachweisprüfung. Im Anschluss an den Lehrgang wird die Landwirtschaftskammer die Sachkundenachweisprüfung abnehmen
HINWEIS
Das am 14.02.2012 in Kraft getretenen Pflanzenschutzgesetz führt zu einigen wesentlichen Änderungen:
Die Bescheinigung der Sachkunde wird neu geregelt. Die bisher als Nachweis der Sachkunde gültigen Berufsabschlüsse oder Zeugnisse einer Sachkundeprüfung verlieren Ende 2015 ihre Gültigkeit. Jede sachkundige Person muss sich einen Sachkundenachweis neu ausstellen lassen. Die bisherigen Sachkundenachweise gelten noch bis zum 26.11.2015, danach verfallen sie. Der Antrag auf Erteilung einer Erstbescheinigung muss spätestens am 26.05.2015 bei der zuständigen Behörde (in Schleswig-Holstein bei der Landwirtschaftskammer) gestellt werden.
Alle als sachkundig geltenden Personen unterliegen zukünftig einer Fortbildungspflicht. Innerhalb eines Zeitraumes von jeweils drei Jahren muss jeder an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Fort- oder Weiterbildung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen. Die 3-Jahresfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Erstbescheinigung. Bislang schon als sachkundig geltende Personen müssen ihre erste Fortbildung im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 wahrnehmen.
Ab Ende 2015 dürfen Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender nur noch an sachkundige Personen abgegeben werden.
Unterkunft: Doppelzimmer mit DU/WC und Vollverpflegung oder Mittagessen bei täglicher An- und Abreise möglich.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Mit Unterkunft (Kursmerkmal)
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis