Inhalt
Arbeiten Sie gern mit hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen? Haben Sie Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Haben Sie selbst ein gutes soziales Verhalten? Möchten Sie junge hörgeschädigte Menschen unterstützen und ihnen helfen, erwachsen und selbstständig zu werden? Dann ist die Ausbildung zum/zur Erzieher/in das Richtige für Sie.
Arbeitsfelder
Schwerhörige und gehörlose Erzieher*innen arbeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen wie z. B. Krippen, Kindergärten, Horten, Jugendfreizeitstätten, Erholungsheimen, sonderpädagogischen und integrativen Einrichtungen oder Heimen und Wohngruppen. Viele Arbeitsfelder liegen in Einrichtungen, die mit hörgeschädigten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsene arbeiten, in Einrichtungen für Menschen mit zusätzlichen Behinderungen sowie in integrativen Einrichtungen. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten selbstständig im Team und können eine Gruppe leiten.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an Schwerhörige, Gehörlose und CI-Träger*innen, die von Gebärden und Gebärdensprache profitieren.
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum/zur Erzieher/in vermittelt eine umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz. Sie qualifiziert zur Übernahme von eigenverantwortlichen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben sowie zur Teamarbeit. Die Lernfelder der Ausbildung sind:
- LF 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- LF 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- LF 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- LF 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- LF 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- LF 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
- Deutsch und Kommunikation
- Wirtschaft und Poltik
- Mathematik, Naturwissenschaft, Technik
- Wahlpflichtbereich
Während der Ausbildungszeit spielt die Auseinandersetzung mit der eigenen Hörschädigung eine wichtige Rolle.
Praktische Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung umfasst zweimal zehn Wochen sowie einmal ein halbes Jahr. Die Praktika werden in entsprechenden sozialpädagogischen Einrichtung in ganz Deutschland durchgeführt. Ein Teil der Praktika kann am Wohnort durchgeführt werden.
Prüfung
Das erfolgreiche Abschließen der Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „staatlich anerkannter Erzieher“.
Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen:
Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene 3-jährige allgemeine Berufsausbildung oder Mittlerer Schulabschluss und eine 2-jährige sozialpädagogische Berufsausbildung oder Mittlerer Schulabschluss und eine 3-jährige berufliche erzieherische Tätigkeit oder (Fach)abitur plus einjähriges sozialpädagogisches Praktikum (auf Antrag) oder Abitur mit Berufsausbildung z. B. am Berufskolleg
Inhaltliche Voraussetzungen:
- Gebärdensprachkenntnisse bzw. Bereitschaft diese zu erlernen
- Ausreichende Schriftsprachkompetenz
- Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Fähigkeit zur Planung, Reflexion und Begründung pädagogischer Arbeit
Wohnen
Abhängig vom Kostenträger leben die Schüler/innen im Internat oder in einer eigenen Wohnung.
Finanzierung
Finanzierung entweder im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation beim TSBW Husum oder als Selbstzahler z. B. mit Meister-Bafög (Voraussetzung für eine Förderung ist ein Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein). Bitte erfragen Sie weitere Informationen. Wir beraten Sie in Finanzierungsfragen.
- Abschluss
- Erzieher/in (Fachschule, staatl., PrüfO Landesrecht) i
- Förderungsart
- Rehabilitation (beruflich) i
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i - Zielgruppe
- Hörgeschädigte (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Mit Unterkunft (Kursmerkmal)