Inhalt
Zielgruppe:
Diese Maßnahme qualifiziert Personen, die sich beruflich im erzieherischen Bereich orientieren wollen.
IBAF-Heimerzieher*innen (kirchlich anerkannt) dürfen gemäß § 19 Abs.3 Pkt.2 der schleswig-holsteinischen Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung -KJVO- sowie nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung - KiTaVO - als pädagogische Fachkräfte in der Gruppenbetreuung eingesetzt werden.
Eine Gleichstellung mit der Ausbildung zum/ zur staatlich anerkannten Erzieher*in ist nicht gegeben.
Zugangsvorausetzungen:
1. Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) - ehemals Hauptschulabschluss - oder Nachweis einer gleichwertigen schulischen Ausbildung.
2. Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist eine Bescheinigung deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 nachzuweisen.
3. Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit.
4. Erweitertes, aktuelles und eintragungsfreies Führungszeugnis.
5. Nach Absprache ein Orientierungspraktikum.
6. Technische Voraussetzung und Ausstattung für e-learning (gültige E-Mail-Adresse, digitales Endgerät mit Kamera/Mikrofon/Headset).
Praktische Ausbildung:
Die Weiterbildung umfasst insgesamt 1940 Stunden: 1140 Theoriestunden und 800 Praxisstunden. Die wöchentlichen Unterrichtszeiten sind von Montag bis Donnerstag 8:45 Uhr bis 13:00 Uhr und am Freitag von 8:45 Uhr bis 12:00 Uhr.
Blended Learning:
Neben den Anteilen in der Präsenz beim Bildungsträger beinhaltet die Weiterbildungsmaßnahme im Lehrplan ausgewiesene E-Learning-Selbstlernphasen. Die Teilnehmenden erhalten spezifische Arbeitsaufträge sowie fachspezielle Lernmaterialien zur selbstständigen Bearbeitung. In einem abgesprochenen Rahmen bieten alle Dozent*innen ihre Unterstützung an. Die Hilfe erfolgt neben telefonischer Hilfsbereitschaft zum einen über E-Mail-Kontakt, zum anderen über die Lernplattform Moodle in virtuellen kursspezifischen Lern- und Arbeitsgruppen.
Prüfung:
Nach Bestehen der Abschlussprüfungen erhalten die Absolventen ein Abschlusszeugnis, das sie zur Berufsbezeichnung IBAF-Heimerzieherin und IBAF-Heimerzieher (kirchlich anerkannt) berechtigt.
Förderung:
Wegen der Förderungsmöglichkeiten setzen Sie sich bitte vor Beginn der Maßnahme mit möglichen Kostenträgern in Verbindung.
Diese Formen der Weiterbildungen bietet das IBAF an:
- berufsbegleitend
- in Vollzeit in Rendsburg
- als Fernlehrgang