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Befähigte Personen zur Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen

DEULA Schleswig-Holstein GmbH, Bildungszentrum, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg-Osterrönfeld

Inhalt

In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D27" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet, sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).

Inhalte

Die befähigte Person: Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen

Die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen:

  • Rechtsgrundlagen
  • EG-Maschinenrichtlinien/CE-Kennzeichnung
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D 27 und andere berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
  • allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen
  • Handhabung von Abnahmekontrollen/Prüfsiegel/Dokumentation
  • Praktische Übungen und Prüfungen am Gerät und Dokumentation in Arbeitsgruppen
  • Schriftliche Abschlussprüfung

Wir führen diesen Lehrgang für den Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord durch. Anmeldungen und Abrechnung erfolgen über LandBauTechnik Nord 04841-893819.

Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Sicherheitsbeauftragte/r
Befähigte Person
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