Inhalt
In der Betriebssicherheitsverordnung und der berufsgenossenschaftlichen Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D27" ist die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen und Flurförderzeugen vorgeschrieben. Jeder Betreiber dieser Maschinen ist verpflichtet, sie regelmäßig zu prüfen und darüber Nachweis zu führen (Dokumentationspflicht).
Inhalte
Die befähigte Person: Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen
Die regelmäßige Prüfung von Erdbaumaschinen:
- Rechtsgrundlagen
- EG-Maschinenrichtlinien/CE-Kennzeichnung
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefährdungsbeurteilungen
- DGUV 100 - 500 (eh. BGR 500) und BG-V D 27 und andere berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
- allgemeine Prüfhinweise, Verfahrens- und Handhabungsfragen
- Handhabung von Abnahmekontrollen/Prüfsiegel/Dokumentation
- Praktische Übungen und Prüfungen am Gerät und Dokumentation in Arbeitsgruppen
- Schriftliche Abschlussprüfung
Wir führen diesen Lehrgang für den Landesinnungsverband LandBauTechnik Nord durch. Anmeldungen und Abrechnung erfolgen über LandBauTechnik Nord 04841-893819.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Sicherheitsbeauftragte/r
Befähigte Person