Inhalt
Pflegehelfer/in für den stationären und ambulanten Dienst mit Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53 c Abs. 3 SGB XI
Die künftigen Betreuungskräfte bzw. Pflegehelfer/-innen sollen durch diese Qualifikation in die Lage versetzt werden, durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis, das Arbeiten mit Fallbeispielen und die Auswahl unterschiedlicher Arbeitsformen im Unterricht sowie berufliche Handlungskompetenz als Schlüsselqualifikation zu entwickeln:
- Fachkompetenz: Bereitschaft und Fähigkeit auf der Grundlage fachlichen Wissens Aufgaben und Probleme zielorientiert und sachgerecht zu lösen
- Personalkompetenz: Bereitschaft und Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein
- Sozialkompetenz: Bereitschaft und Fähigkeit soziale Beziehungen zu gestalten, sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen, soziale Verantwortung und Solidarität zu entwickeln.
Voraussetzungen
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Hauptschulabschluss wünschenswert (nicht zwingend erforderlich)
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- NUR Modul 1 + 2: Eignungsfeststellung durch ein zweiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung, welches vor Lehrgangsbeginn absolviert sein muss, mit schriftlicher Beurteilung der Pflegeeinrichtung.
Inhalte
Modul 1: Betreuungskraft nach § 53 c (Abs. 3 SGB XI) -
20 Tage mit 160 U-Std. plus 10 Tage Betriebspraktikum mit 80 Zeitstunden
Kommunikation, Zusammenarbeit, Grundlagen der Pflege, Hauswirtschaft und Ernährungslehre, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen, Grundlagen der Demenzerkrankung, therapeutische Ansätze, Grundlagen der Diabeteserkrankung, pflegerische Schwerpunkte Hygiene, Aufbau peripheres und zentrales Nervensystem, Stellung des Haushalts in der Volkswirtschaft, Aufgaben privater Haushalte/Finanzierung, Inhaltsstoffe der Lebensmittel, Hygiene, Beschäftigung, erste Hilfe, Einzelbetreuung, Recht, Grundlagen des Expertenstandards
Modul 2: Betreuungskraft nach § 53 c (Abs. 3 SGB XI) mobil mit Führerschein Klasse B - 20 Tage mit 160 U-Std. plus 10 Tage Betriebspraktikum mit
80 Zeitstunden plus 15 Tage Führerschein Klasse B mit 90 U-Std.
Inhalte wie Modul 1
Modul 3: Pflegehelfer/-in für den stationären und ambulanten Dienst - 60 Tage mit 480 U-Std. plus 20 Tage Betriebspraktikum gesplittet
Selbstpflege und berufliche Pflege, Veränderungen im Alter, hygienisches Arbeiten, Unterstützung bei der Körperpflege, vorbeugende pflegerische Handlungen, Mobilisieren, Lebensgestaltung im Alter, konzeptionelles Pflegen, erste Hilfe, Beobachten und Dokumentieren, Assistieren, adäquates Handeln in spezifischen Situationen
Modul 4: Mobiler Pflegehelfer/-in für den stationären und ambulanten Dienst mit Führerschein Klasse B - 75 Tage mit 570 U-Std. plus 20 Tage Betriebspraktikum gesplittet
Inhalte wie bei Modul 3, zusätzlich mit Führerschein Klasse B
Abschlüsse:
53 c-Schein
Erste Hilfe-Schein
DEULA-Zertifikat "Betreuungskraft"
DEULA-Zertifikat "Pflegehelfer/-in"
Führerschein Klasse B
- Zertifikat
- Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht