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Sachkundeprüfung - Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)

Wach- und Sicherheitsfachleute überwachen Objekte - z.B. Betriebe - und sind im Schutz von Veranstaltungen sowie bei Wert- und Sicherheitstransporten tätig. (Quelle: BERUFENET)

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

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 •  Z.Z. leider keine Angebote : Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO
Cached, Erstellt 2024-04-19 05:25:45 in 0,040 s
Information: erstellt am 25.03.20, zuletzt geändert am 03.12.21
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