Inhalt
Fahrschule Klasse A Lt. der neuen Führerscheinrichtlinie ab 19.01.2013:
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 ccm oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 KW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung über 15 KW
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1, A2
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Führerschein (professionelle Fahrerlaubnis) i
Führerschein Klasse A (Motorradführerschein)