Inhalt
Sie als Betriebsratsmitglied werden in diesem Seminar vertiefte Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes erlangen und lernen, wie die gesetzlichen Vorschriften in die praktische Arbeit umzusetzen sind.
Inhalte:
Wie erstelle ich eine Betriebsvereinbarung
- Rechtslage, praktisches Vorgehen
- Fragen rund um das Zustandekommen der Betriebsvereinbarung
- Betriebsvereinbarung und arbeitsvertragliche Ansprüche der Arbeitnehmer
- Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag
- Rechtsfolgen von Verstößen gegen Regelungssperren
Das Beschlussverfahren
- Die richtige Einleitung
- Wann wird ein Beschlussverfahren eingeleitet?
- Die notwendigen Beschlüsse des Betriebsrats
- Prozessbevollmächtigte
- Kostentragung
Verfahrensablauf
- Mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
- Darlegungs- und Beweislast
- Antragsrücknahme, Vergleich und Beschluss
- Die einstweilige Verfügung
- Rechtsmittel und Rechtsbehelf
- Praktische Fälle vor dem Arbeitsgericht
- Wie gehen die Parteien im Verfahren am besten vor?
Die Einigungsstelle
- Voraussetzung für die Errichtung
- Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Die richtigen Beschlüsse des Betriebsrats
- Die wichtigsten Fälle für die Errichtung einer Einigungsstelle
- Verfahrensablauf und Beschlussfassung
Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
- Gerichtliche Kontrolle
- Umfang der Überprüfung
- Wirkung des arbeitsgerichtlichen Beschlusses
- Verfahrenskosten
Gerichtstag:
Sie nehmen an einer Sitzung des Arbeitsgerichts teil. Unser/e Trainer/in erarbeitet mit Ihnen die Vor- und Nachbereitung der anstehenden Verhandlungen.
Zielgruppen:
Erfahrene Betriebsratsmitglieder, die die Seminare BetrVG I und II und Arbeitsrecht I (Grundlagen) bereits absolviert haben.
Es handelt sich um ein Grundlagenseminar, das für die Betriebsratstätigkeit erforderliche Kenntnisse vermittelt (vgl. Bundesarbeitsgericht vom 18. Januar 2012 – 7 ABR 73/10).
Hinweis:
Dieses Seminar wird durch Mitgliedsbeiträge der Studien- und Fördergesellschaft der Schleswig-Holsteinischen Wirtschaft e. V. unterstützt.
Da es sich um eine bezuschusste Pauschale handelt, werden keine Erstattungen vorgenommen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Mit Unterkunft (Kursmerkmal)