Inhalt
Ca. 2,5 Jahre, etwa 500 Unterrichtseinheiten familien- bzw. berufsbegleitend einmal in der Woche, 6 bis 8 Unterrichtsstunden pro Tag, zum Teil in Blockbeschulung.
Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen | 180 Std. |
Betriebs- und Unternehmensführung | 180 Std. |
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung | 80 Std. |
Fachpraktische Übungen und Exkursionen | 40 Std. |
Lehrgangs- und Prüfungsvorbereitung sowie Prüfungsbegleitung | 20 Std. |
Summe | 500 Std. |
Die Meisterprüfung umfasst die Teile:
- Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
- schriftliche Prüfung und Erstellung eines Arbeitsprojektes bezogen auf einen realen Betrieb, Präsentation und Prüfungsgespräch
- Betriebs- und Unternehmensführung
- schriftliche Prüfung, Situationsaufgabe für eine fiktive Unternehmenssituation mit Prüfungsgespräch
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
- praktische Arbeitsunterweisung mit Prüfungsgespräch und schriftlicher Prüfung
Ein Meisterbrief bescheinigt seinem/er Inhaber/in die meisterhafte Beherrschung seines/ihres Handwerks:
- Meister/innen verfügen ohne Zusatzprüfung über die erforderliche berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation als Ausbilder/in (Ausbildereignung)
- Die abgeschlossene Meisterprüfung berechtigt zum Studium an verschiedenen Hochschulen.
Voraussetzungen:
Zur Meisterprüfung zugelassen werden kann, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter oder Hauswirtschafterin und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Ein Meisterbrief bescheinigt seinem/er Inhaber/in die meisterhafte Beherrschung seines/ihres Handwerks:
- Meister/innen verfügen ohne Zusatzprüfung über die erforderliche berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation als Ausbilder/in (Ausbildereignung)
- Die abgeschlossene Meisterprüfung berechtigt zum Studium an verschiedenen Hochschulen.