Inhalt
Gemäß § 71 SGB XI (vergleichbare Regelungen in SGB V) in Verbindung mit den auf der Grundlage von § 80 SGB XI erlassenen Regelungen müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen/-dienste unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen.
Teilnahmevoraussetzungen
Neben einer einschlägigen Berufsausbildung - Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege und evtl. Heilerziehungspflege/Heilerziehung und einschlägiger Berufspraxis von 2 Jahren in den letzten Jahren (zum Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns) wird eine mindestens 460 UE umfassende Leitungsqualifikation mit festgelegten inhaltlichen Bereichen gefordert. Mit dieser Fortbildung erfüllen Sie diese Anforderung.
Inhalte u.a.
- Personalbedarfsplanung, Stellenberechnung, Dienstarten
- Personalbeschaffung und -einsatzplanung
- Mitarbeiterbeurteilung, Erstellen von Zeugnissen
- Qualitätsmanagement
- Marketing/Werbung/Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzierung, Vergütungsvereinbarungen, Leistungsrecht
- Grundlagen Rechnungswesen
- Sozialgesetzbücher
- Betreuungsrecht, Heimrecht, Haftungsrecht
- Mitarbeiterführung, Mitarbeitergespräche, Teamarbeit
- Verhandlungs- und Gesprächstraining, Moderation
- Selbst- und Zeitmanagement, Konfliktmanagement
- Pflegebegutachtung, -planung und -dokumentation
- Pflegeleitbild und -konzeption
- Pflegediagnose, Pflegevisite
- Hygieneverordnung
- Umgang mit Psychopharmaka und Arzneimitteln
- Demenz im Alter
- Case Management
Abschluss Verantwortliche Pflegefachkraft - "Pflegedienstleitung"
- Abschluss
- Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht