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Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Arzneimittel dürfen nur über Apotheken in den Verkehr gebracht werden. Außerhalb von Apotheken dürfen nur so genannte "freiverkäufliche Arzneimittel" vertrieben werden.

Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Bei mehreren Betriebsstellen ist eine Person mit Sachkenntnis für jede Betriebsstelle erforderlich. Die Sachkundeprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer abgelegt. Quelle: IHK Nord Westfalen

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

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 •  Z.Z. leider keine Angebote : Sachkundeprüfung für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln
Cached, Erstellt 2024-03-28 10:23:52 in 0,033 s
Information: erstellt am 27.12.15, zuletzt geändert am 23.07.18
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